Am 14. Juni
1989 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften die „Richtlinie zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für
Maschinen”, kurz: EG-Richtlinie Maschinen, erlassen.
Ziel ist die Angleichung der grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen in den EG-Staaten.
Von diesem Zeitpunkt an dürfen in der EG nur noch solche Maschinen
in Verkehr gebracht werden, welche die in der Richtlinie detailliert
definierten Sicherheitsstandards erfüllen.
Zum Nachweis der Einhaltung dieser
Sicherheitsstandards hat der Hersteller eine umfangreiche technische
Dokumentation vorzulegen. Diese ist zwingende Voraussetzung für
Maschinen, die in der EG vertrieben werden sollen.
Leistungen zur Zusammenstellung einer Technischen Dokumentation
gemäß EG-Maschinenrichtlinie:
- Gesamtplan der Maschine sowie die
Steuerkreispläne
- Entwicklungsunterlagen
- Gefahrenanalyse
- Sicherheitskonzept
- Versuchsberichte und Prüfprotokolle
- Liste der Normen und Spezifikationen, die bei
der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden
- Die Betriebsanleitung der Maschine
- Wartungs- und Reparaturanleitungen
- Bei Serienfertigung: die Beschreibung der
Maßnahmen zur Qualitätskontrolle
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