Technische Dokumentation
 

Am 14. Juni 1989 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften die „Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Maschinen”, kurz: EG-Richtlinie Maschinen, erlassen.
Ziel ist die Angleichung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in den EG-Staaten.

Von diesem Zeitpunkt an dürfen in der EG nur noch solche Maschinen in Verkehr gebracht werden, welche die in der Richtlinie detailliert definierten Sicherheitsstandards erfüllen.

Zum Nachweis der Einhaltung dieser Sicherheitsstandards hat der Hersteller eine umfangreiche technische Dokumentation vorzulegen. Diese ist zwingende Voraussetzung für Maschinen, die in der EG vertrieben werden sollen.


Leistungen zur Zusammenstellung einer Technischen Dokumentation gemäß EG-Maschinenrichtlinie:

  • Gesamtplan der Maschine sowie die Steuerkreispläne
  • Entwicklungsunterlagen
  • Gefahrenanalyse
  • Sicherheitskonzept
  • Versuchsberichte und Prüfprotokolle
  • Liste der Normen und Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden
  • Die Betriebsanleitung der Maschine
  • Wartungs- und Reparaturanleitungen
  • Bei Serienfertigung: die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätskontrolle

 


 

© 2004-2005